Das Schachtunglück auf der Zeche Haniel
Die Gutehoffnungshütte begann am 31. Oktober 1921 mit den Arbeiten für den Bau der Schachtanlage Franz Haniel in Bottrop. Diese sollte das Grubenfeld Neu -Oberhausen, welches der Gesellschaft gehörte, durch zwei Schächte mit 6 m lichtem Durchmesser erschließen. Wegen der äußerst wasserreichen Deckgebirgsschichten mußten die Schachthauer der Firma Haniel & Lueg zuerst den Schacht „Franz Haniel 1“ und danach auch den 85 m nordöstlich gelegenen Schacht „Franz Haniel 2“ bis zu einer Teufe von 180 m im Gefrierverfahren niederbringen und mit gußeisernen Tübbingen ausbauen.
Im Schacht „Franz Haniel 1“ erreichten sie die 180 m-Marke im Mai 1922 und Anfang 1923 die geplante Endteufe von 458 m.
Die Arbeiten für den Schacht „Franz Haniel 2“ begannen im Sommer 1922 und endeten im Juli 1925 in 556 m Teufe. Bereits am 15. Mai 1924 bauten die Schachthauer hier das letzte Tübbingsegment ein. Anschließend wurde genau wie am Schacht „Franz Haniel 1“ der Auftauprozeß im Gefrierteil eingeleitet. Bis zum Tage des Wassereinbruchs war der Tübbingschacht völlig dicht und unbeschädigt.
Gleichzeitig ließ die GHH auf der 2. Sohle der Zeche Jacobi eine Strecke zum Schacht 1 der entstehenden Zeche Franz Haniel auffahren. Diese Verbindung wäre für die Zeche Jacobi beinahe zum Verhängnis geworden, denn am 25. September 1925 brachen beim Ziehen der Gefrierrohre für den Schacht „Franz Haniel 2“ in einer Teufe von 75 m einige Tübbing-Segmente. Durch die immer größer werdende Bruchstelle ergossen sich gewaltige Wasser- und Schlammassen in die Grube. Das Wasser stieg im 556 m tiefen Schacht unaufhörlich an und strömte schließlich durch die Verbindungsstrecke nach Jacobi. Hier soffen alle Grubenbaue unterhalb der 2. Sohle ab. Aus Sicherheitsgründen legte die Bergbehörde den gesamten Untertagebetrieb still. Nur mit großer Mühe konnten die Bergleute verhindern, daß das Wasser auch die Zeche Vondern überschwemmte.
Einen Tag später bildete sich plötzlich ein riesiger Krater von 50 m Durchmesser um den Unglücksschacht, und das hölzerne Schachtgerüst versank zusammen mit den umliegenden Gebäuden und Maschinen in der Tiefe. Am Kraterrand brachen immer wieder große Schollen ab und im Erdboden zeigten sich tiefe Risse.
Deshalb fürchteten die Fachleute, daß auch der Schacht „Franz Haniel 1“, der bis dahin noch völlig in Ordnung war, in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. Der Leiter des Preußischen Bergreviers Oberhausen, Erster Bergrat Koepe, schrieb in seinem „Endgültigen Bericht über den Schachteinsturz Franz Haniel 2“ an das Oberbergamt in Dortmund am 19. Februar 1926 unter anderem:
In dieser äußerst bedenklichen Lage meldete ein oben im Fördergerüst des Schachtes 1 aufgestellter Beobachtungsposten gegen 12 Uhr mittags, daß sich im Einsturztrichter des Schachtes 2 ein Wasserspiegel zeigte, womit als sicher angenommen werden konnte, daß die in den Schacht gestürzten Holz- und Eisenmassen diesen am Füllort der 428 m – Sohle verstopft und dadurch die zufließenden Schwimmsandmassen zum Halten gebracht hatten. Das aufgehende Wasser stieg im Schachttrichter langsam bis zur Höhe des Grundwasserspiegels und entsprechend ließ der Zufluß durch den Verbindungsquerschlag nach der Schachtanlage Jacobi allmählich nach und hörte nach kurzer Zeit fast gänzlich auf.
Durch diesen glücklichen Umstand war der Schacht „Franz Haniel 1“ außer Gefahr und auch die Zeche Jacobi schien gerettet zu sein, denn die Grubenwehr konnte auf der 2. Sohle einen druckfesten Damm setzen. Danach durften die Betriebe oberhalb der 2. Sohle belegt werden. Menschen kamen bei der Katastrophe nicht zu Schaden.
Der General-Anzeiger brachte am 1. Oktober folgende Meldung:
Das Oberbergamt Dortmund teilt mit.
Vertreter des Oberbergamts Dortmund, des Bergreviers Oberhausen, der Bergwerksverwaltung der Gutehoffnungshütte und des zuständigen Betriebsausschusses haben am 30. September in zwei Gruppen die tieferen Baue der Zeche Jakobi 1/2 befahren. Nach der übereinstimmenden Ansicht der Beteiligten bestehen keinerlei Bedenken, auch die tieferen Baue der Jakobischächte wieder zu belegen.